Weiterbildungsstipendium

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Über einen Zeitraum von drei Förderjahren kann ein Zuschuss von insgesamt bis zu 9.135 Euro – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Maßnahme – gewährt werden.

Kann ich mich bewerben?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
– Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden,
– Sie sind bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk auf Landesebene unter die ersten Drei gekommen oder
– Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Voraussetzungen für die Bewerbung

– Zum Aufnahmezeitpunkt müssen Sie jünger als 25 Jahre alt sein. Nach Vollendung des 25. Lebensjahrs besteht die Möglichkeit der Aufnahme, wenn Anrechnungszeiten, wie z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
– Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Bei Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, (z. B. Techniker, Meister) die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig sind, ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich.
– Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolvierende können nicht aufgenommen werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
– Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
– Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachkaufmann,
– Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement oder
– berufsbegleitende Studiengänge, die auf einer Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.

Welche Zuschüsse kann ich erhalten?

Ist die Maßnahme förderfähig, dann können Sie Zuschüsse beantragen für:
– Teilnahmekosten
– Prüfungskosten und -gebühren
– Fahrtkosten
– Übernachtungs- und Tagegeld
– Notwendige Arbeitsmittel
– IT-Bonus

Wo kann ich mich bewerben?

Zuständig für die Bewerbung ist die Heimatkammer, in der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen ist.

Die Handwerkskammer Trier wickelt das Programm vor Ort ab. Sie berät über Fördermodalitäten, Antragsstellung und Weiterbildungsmöglichkeiten und entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Bewerbungen sollten bis zum 31. Oktober eines Jahres bei der Handwerkskammer Trier eingereicht werden.

Die Auswahl erfolgt im November/Dezember und die Aufnahme jeweils im Januar des Folgejahres.

Ansprechpartnerin bei der HWK:
Ute Krist, Tel. 0651 207-120,
E-Mail: ukrist@hwk-trier.de

Text: HWK Trier

Text: IHK Trier