Alle Fakten zum Ausbildungsvertrag im Handwerk
Die Ausbildungsstelle bei einem Handwerksbetrieb ist sicher – nun trennt euch nur noch eine Unterschrift von eurer Zukunft. Aber was muss im Ausbildungsvertrag festgehalten werden? Worauf sollte man als angehender Azubi achten. Wir haben Diana Hennen von der HWK Trier gefragt:
Welche Punkte sollte ein Ausbildungsvertrag unbedingt umfassen?
Diana Hennen:
Der Inhalt eines Berufsausbildungsvertrages ist gesetzlich geregelt. Laut § 11 Abs. 1 BBiG muss der Ausbildungsvertrag folgende Mindestangaben enthalten:
1. Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter/innen,
2. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (Berufsbezeichnung, ggf. mit Fachrichtung/Schwerpunkt),
3. Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
4. die Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
5. Dauer der regelmäßigen, täglichen Ausbildungszeit,
6. Dauer der Probezeit,
7. Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern sich die Vergütung aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt,
8. Vergütung oder Ausgleich von Überstunden,
9. Dauer des Urlaubs
10. Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann,
11. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind,
12. die Form des Ausbildungsnachweises (Berichtsheftführung).
Wer darf und muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben?
Diana Hennen:
Der Ausbildungsvertrag ist vom Betriebsinhaber, den Auszubildenden sowie bei minderjährigen Auszubildenden von deren gesetzl. Vertretern zu unterzeichnen. Seitens des Ausbildungsbetriebes kann auch der hauptverantwortliche Ausbilder die Vertragsniederschrift mitunterzeichnen.
Können sich angehende Azubis zum Ausbildungsvertrag beraten lassen?
Diana Hennen:
Bei Fragen zum Ausbildungsvertrag können sich Auszubildende und Ausbildungsbetriebe an die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer wenden. Sollten im Rahmen der Berufsausbildung Probleme auftreten, steht ihnen die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer mit Rat und Tat zur Seite.
Wann und in welcher Form sollte der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden?
Diana Hennen:
Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Vertragsinhalt schriftlich niederzulegen. Vertragsformulare findet man auf der Seite der zuständigen Kammer.
