Ausbildung in der Pflegehilfe
Ausbildung in der Gesundheits- und
Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer(innen) wirken unter Anleitung der dreijährig examinierten Pflegekräfte bei vielfältigen Aufgaben in der Pflege von hilfsbedürftigen Menschen mit. Dazu zählen die Unterstützung der Patienten bei der Körperpflege, Bewegung und Nahrungsaufnahme, die Erfassung der so genannten Vitalzeichen wie zum Beispiel Blutdruck, Puls und Temperatur sowie die Assistenz bei der Diagnostik und Therapie.
Dafür werden in der theoretischen Ausbildung grundlegende pflegerische Kenntnisse, Grundlagen des Körperbaus/ der Körperfunktionen sowie Grundzüge der Krankheitslehre vermittelt.
In der einjährigen Ausbildung ist nicht nur die Vermittlung von fachlichen Kompetenzen wichtig, auch auf methodische, soziale und personale Entwicklung wird Wert gelegt.
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung sind ein Berufsreife-/ bzw. Hauptschulabschluss, die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und vor allem die Freude im Umgang mit Menschen sowie der Spaß an der Arbeit im Team. Ein Praktikum von mindestens zwei Wochen sollte absolviert sein.
Mit dem staatlich anerkannten Abschluss als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in stehen im Gesundheitswesen verschiedene Arbeitsplätze zur Auswahl, zum Beispiel in Krankenhäusern, Altenpflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder auch in der ambulanten Pflege. Der Bedarf an Pflegekräften ist hoch.
Des Weiteren bietet eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe auch die Möglichkeit eine dreijährige generalistische Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann zu beginnen.
Altenpflegehelfer/innen unterstützen Altenpflegerinnen und -pfleger bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen.
Der praktische Teil der Ausbildung findet in stationären Einrichtungen der Altenhilfe, in geriatrischen Kliniken oder in der ambulanten Pflege statt.
Bei der theoretischen Ausbildung liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Vermittlung der grundlegenden pflegerischen Tätigkeiten zur Versorgung älterer Menschen.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in sind ein Berufsreife-/ bzw. Hauptschulabschluss und der Nachweis einer beruflichen Vorbildung. Mit bestandener Prüfung erlangt man ebenfalls die Aufnahmevoraussetzung für die dreijährige Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann.